Die gefährlichsten Mythen
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Wie
viel ist Ihnen Ihr Leben und das Ihrer Familie wert?
Wussten Sie, dass 80% aller Brandopfer von Brandkatastrophen durch das Einatmen von Rauchgasen und nur 20% durch Feuer umkommen?
Rauchmelder können Leben retten:
Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine
Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im
Fachhandel erhältlich. Hochwertige Rauchmelder mit VdS- Zeichen
funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige
Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder
sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu
funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei
diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale.
Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten
im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche
Kabelverlegung zu installieren.
Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Beim Erwerb sollte
auf das VdS- Siegel geachtet werden. Die Notwendigkeit des
Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist,
durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.
Per Funk können mehrere Rauchmelder untereinander vernetzt oder mit
einer Zentrale verbunden werden.
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Beispiel für Rauchmelder
RM04 VdS Funk von AbusVdS zertifizierter Rauchmelder, der per Funk mit anderen Meldern vernetzt werden kann. Einsatzgebiete: Schlafräume, Wohnräume, Kinderzimmer, Flure Anwendung: Mehrere Rauchmelder werden drahtlos (per Funk) miteinander vernetzt wenn ein Melder alarmiert, alarmieren alle anderen Melder, die sich innerhalb der Reichweite des auslösenden Melders befinden. Technologie: Zertifizierung durch VdS und CE |
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Rauchmelderpflicht für folgende Bundesländer
| Bundesland | Pflicht seit | Neubau/ ab | Umbau/ Anbau/ Renovierung | Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen |
| Rheinland-Pfalz | 2003 | Ja/sofort | Ja/sofort | Nein |
| Saarland | 2004 | Ja/sofort | Ja/sofort | Nein |
| Schleswig-Holstein | 2004 | Ja/sofort | Ja/sofort | Ja/ ab 2009 |
| Hessen | 2005 | Ja/sofort | Ja/sofort | Ja/ ab 2014 |
| Hamburg | 2006 | Ja/sofort | Ja/sofort | Ja/ ab 2010 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2006 | Ja/sofort | Ja/sofort | Ja/ ab 2009 |
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Was
ist zu tun wenn es doch mal Brennt:
Auch wenn ein Feuer: in jeden von uns viel Stress und Panik auslöst, sollte so gut wie möglich „ ruhig und besonnen“ gehandelt werden. Im Vordergrund bei jedem Schadensfall, steht die Sicherheit von Personen, insbesondere der eigenen Person und Sicherheit „auf keinen Fall niemals den Helden spielen“.
Was ist zu tun?
Vor jedem eigenen Löschversuch unbedingt zuerst die Feuerwehr rufen „Notruf 112“
> Klare und deutliche Ansagen machen
> Wer ruft an
> Wo ist es passiert
> Was ist passiert
> Wie viele Verletzte gibt es
> Warten auf Rückfragen
- anschließend wenn möglich und erforderlich, das bergen von Verletzten Personen. Nach der Bergung von Verletzten Personen, durch das schließen von Fenstern und Türen die Brand- und Rauchausbreitung weiter verhindern. Dann sollten Sie, mit den zur Verfügung stehenden Löschmitteln (Feuerlöscher, eine Decke oder Wasser) versuchen den Brand in seiner Entstehung einzudämmen, jedoch sich selber dabei niemals selbst in Gefahr bringen
- Eingeschlossene Personen sollten sich in unverrauchte Räume begeben, Türen schließen und wen möglich abdichten und sich den Einsatzkräften bemerkbar machen
- Alle Personen die nicht an der Brandbekämpfung mitwirken haben unverzüglich den Ort des Geschehens auf den kürzesten Weg zu verlassen, dabei aber niemals Aufzüge benutzen